Pädagogischer Umgang mit Medien in Ferienfreizeiten

Bevor etwas passiert:

  • Auf der Zeltlagervorbereitung Themen wie Grundregeln für die Freizeit, eigenes Medienverhalten (Vorbildfunktion), übermäßiger Medienkonsum/Anzeichen für Mediensucht, aktuelle Medienphänomene, besondere Risikosituationen einzelner Kinder (sofern bekannt), Verhalten in Krisensituationen besprechen und erarbeiten.
  • Alle Beteiligten (Betreuer*innen, Kinder, Eltern, Personal der Freizeiteinrichtung etc.) über diese Regelungen aufklären, ggf. Einzelnes unterschreiben lassen.
  • Für die Dokumentation der eigenen Veranstaltung Einverständniserklärung i.S.d. DSGVO unterschreiben lassen.
  • Für die Dauer der Freizeit klare Regeln für Nutzung mobiler Geräte aufstellen bzw. gemeinsam mit den Kindern erarbeiten (sollen Handys, Tablets, Spielekonsolen etc. in bestimmten Situationen erlaubt sein? Wie sieht es mit Versicherungen bei Beschädigung oder Verlust aus? Gibt es WLAN? Welche Inhalte/Angebote/Spiele dürfen genutzt, runtergeladen werden? Was sind verbotene/strafrechtlich relevante Inhalte?).
  • Über Folgen eines Verstoßes sprechen
  • Darüber hinaus Situationen, Aktionen, Angebote identifizieren, in denen der Einsatz eigener Geräte mglw. passend/sinnvoll sein kann
  • Medienprävention:
    • „Offline“-Games: Outdoor-Spiele mit Bezügen zu beliebten Games (Fortnite, Minecraft, Brawl Stars, Clash Royal o.ä.)
    • Offline-Whatsapp: wir schreiben uns Briefe
    • Welches Emojis bin ich heute (wie geht’s mir heute?)
    • Workshops zT. Mediensucht, Altersempfehlungen, esport, kostenlose Apps, Werbung und Abzocke, Copyright & Co anbieten
    • Kurzfilme drehen + Medienwirkungen besprechen
    • analoge/digitale Schnitzeljagd
    • Jagd nach Mr X. mit Smartphones
    • Drohneneinsatz
  • Ggf. spezielle Medienbetreuer*innen/Medienscouts bestimmen

Wenn etwas passiert:

  • Gemäß den vereinbarten Sanktionen handeln. Bei öfter auftretenden Verstößen von verschiedenen Teilnehmenden ggf. erneute Ansprache des Themas bei Versammlungen.
  • Bei Verstößen gegen das Recht am eigenen Bild (siehe dort) bzw. strafrechtlich relevanten Inhalten entsprechende Stellen informieren (Eltern, Polizei, Jugendamt, Provider etc.).

Nachdem etwas passiert ist:

  • Je nach Schwere des Vorfalls Nachsorge sicherstellen durch Eltern, Polizei, Beratungsstelle, Ärztin, Psycholog*in, Jugendamt etc.
  • Mglw. ist hier ein individueller „Stufenplan“ sinnvoll, um je nach Einzelfall die entsprechenden Schritte einzuleiten. 
  • Möglich ist auch eine Beratung durch eine "insofern erfahrene Fachkraft" (InSoFa).
  • Beratung bei präventiver Medienarbeit, weiterer Einsatzmöglichkeiten von Medien bzw. Inhalten:
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz des Kreises SL-FL (Tobi Morawietz, 04621-3053 722, tobias.morawietz@schleswig-flensburg.de)
    • „Aktion Kinder und Jugendschutz SH“ (Uli Tondorf: 0431- 260 68 77, tondorf@akjs-sh.de, Benjamin Strobel: 0431 – 260 68 77, strobel@akjs-sh.de).
  • Beratung durch eine InSoFa (sofern nicht in eigenen Verband vorhanden) über den Kinder- und Jugendschutz des Kreises SL-FL (Tobi Morawietz, 04621-3053 722, tobias.morawietz@schleswig-flensburg.de).
  • Diakonische Beratungsstelle für allgemeine Lebensfragen (auch bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen): 04621- 381122.
  • Telefondienst des ASD (Jugendamt) Kreis Schleswig-Flensburg: 04621-87 490.
  • Strafen siehe §201 a StGB
  • für die Bewertung von Games, Plattformen, Kanäle etc.: Klicksafe, Youtube, Ecosia J

für die Beurteilung mglw. indizierter Inhalte, Angebote: www.bundespruefstelle.de