(Cyber-)Mobbing und Ausschluss

Bevor etwas passiert:

  • Auf der Zeltlagervorbereitung Grundregeln des Zusammenlebens für die Freizeit, besondere Risikosituationen einzelner Kinder (sofern bekannt), Verhalten in Krisensituationen besprechen und definieren.
  • weiterführende Themen können sein: Mobbing unter Betreuer*innen, gewaltfreie Kommunikation,
  • hilfreich wäre zudem eine Fortbildung in den Interventionsmethoden „FARSTA“ und “No Blame Approach“
  • Alle Beteiligten (Betreuer*innen, Kinder, Eltern, Personal der Freizeiteinrichtung etc.) über diese Regelungen aufklären, ggf. Einzelnes unterschreiben lassen.
  • Für die Nutzung mobiler Geräte Regeln aufstellen bzw. gemeinsam mit den Kindern erarbeiten (siehe auch pädagogischer Einsatz von Medien auf Freizeiten).
  • Über Folgen eines Verstoßes sprechen + Prävention betreiben: „Wie gehen wir miteinander um?, „Wie fühlt sich eine Betroffene?“ etc.
  • Ggf. spezielle Mobbingberater*innen bestimmen

Wenn etwas passiert:

  • Klärung: ist das überhaupt Mobbing?
  • oberstes Ziel: Betroffene schützen!
  • „Never alone“: immer mindestens zu zweit vorgehen, um falsche, voreilige Schlüsse zu vermeiden und sich gegenseitig abzusichern
  • Betroffene befragen und Unterstützung für weiteres Vorgehen einholen („Hinweise zu Gesprächen“ siehe Interventionsplan Mobbing)
  • Infos sammeln: war hat was gesehen?
  • Beweise sichern, ggf. Betroffene Mobbing-Tagebuch führen lassen (siehe Interventionsplan Mobbing)
  • Eskalationsstufe einschätzen (siehe Interventionsplan Mobbing) und dementsprechend ggf. Eltern, Polizei, Jugendamt informieren
  • ggf. Intervention planen
  • Intervention durchführen + laufend überprüfen!
  • ggf. externe Beratung in Anspruch nehmen
  • öffentlich machen, „professionelle“ Hilfe holen

Nachdem etwas passiert ist:

  • Je nach Schwere des Vorfalls Nachsorge sicherstellen durch Eltern, Polizei, Beratungsstelle, Ärztin, Psycholog*in, Jugendamt etc.
  • Möglich ist auch eine Beratung durch eine "insofern erfahrene Fachkraft" (InSoFa).
  • Beratung bei Mobbingprävention und –intervention (FARSTA + NBA):
    • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz des Kreises SL-FL: (Tobi Morawietz, 04621-3053 722, tobias.morawietz@schleswig-flensburg.de)
    • „Aktion Kinder und Jugendschutz SH“: (Kathrin Gomolzig, 0431- 260 68 75, gomolzig@akjs-sh.de).
  • Beratung durch eine InSoFa (sofern nicht in eigenen Verband vorhanden) über den Kinder- und Jugendschutz des Kreises SL-FL (Tobi Morawietz, 04621-3053 722, tobias.morawietz@schleswig-flensburg.de).
  • Diakonische Beratungsstelle für allgemeine Lebensfragen (auch bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen): 04621-  381122.
  • Telefondienst des ASD (Jugendamt) Kreis Schleswig-Flensburg: 04621-87 490.

für anonyme Beratung durch ausgebildete Scouts: www.juuuport.de

allgemeine Informationen und Ansprechpartner in unterschiedlichen Region Schleswig-Holsteins: www.antimobbingtag-sh.de